Der Bebauungsplan (B-Plan) 01058135_BP_086_ehem_Gueterbahnhof_Sued_1 wurde digital aufbereitet. Er bildet nach Satzungsbeschluss die Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung ab und stellt Teile der verbindlichen Bauleitplanung der Gebietskörperschaft Stadt Rendsburg dar. Das amtliche Dokument mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen ist bei der zuständigen Stelle hinterlegt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 umfasst das südliche Teilgebiet des ehemaligen Güterbahnhofs von Rendsburg. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt – im Südwesten und Süden durch bestehende Anlagen der Bahn, im Norden durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 84 und der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Konrad – Adenauer - Straße und im Nordosten und Osten durch die rückwärtigen Grenzen des Grundstücks der Nordmarkhalle und des Willy - Brandt - Platzes.