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<http://registry.gdi-de.org/id/de.sh/c61bac06-8cab-400e-8111-29bf60007a61> a dcat:Dataset ;
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    dcatde:licenseAttributionByText "LLUR SH" ;
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    dct:conformsTo <http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/25832> ;
    dct:description """Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten
 		und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG 
		gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen 
		(weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der 
		Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und
		weiteren Kartierprojekten. 
		Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden:

		    BK –    Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014,

		    Seen –  Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,

		    SH2 -   Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope.
			    Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. 
                            Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, 
                            Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung,
                            Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, 
                            Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.)
                            nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. 
			    Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden.

		    WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); 
			    Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden 
			    Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den 
			    zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen,

		    WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem 
			    entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR 
			    durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als 
			    „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen 
			    Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder 
			    entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte 
			    Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige 
			    Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt 
			    als Grenzfall beurteilt wurde.

		    WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im 
			    Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches 
			    Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung 
			    diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der 
			    Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. 
			    Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung 
			    des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den
			    gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des
			    LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für
			    Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am
			    Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen
			    der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher 
			    in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und
			    strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der
			    Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte.
			    Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen 
			    Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt
			    der landesweiten Biotopkartierung integriert.
		
		    Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen-
			    und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches
			    Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln
			    und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.

		    LFK -   Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen
			    des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb 
			    landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und 
			    Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und
 			    Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor.
		    
		
		    FFH -   Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung
			    erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des 
			    FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.


		Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
		Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder 
		als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten 
		und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 
		(92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes 
		ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 
		(Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt 
		das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
		Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), 
		zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
		sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
		1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope.
		Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
		Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der 
		Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den 
		Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der
		FFH-Richtlinie der EU aufweisen.

		Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG 
		i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die 
		charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. 
		Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht 
		richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen 
		ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung 
		zu.
		D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
		Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes 
		Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.	

		Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU 
		Rücksprache zu halten.""" ;
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