@prefix dcat: <http://www.w3.org/ns/dcat#> .
@prefix dcatde: <http://dcat-ap.de/def/dcatde/> .
@prefix dct: <http://purl.org/dc/terms/> .
@prefix foaf: <http://xmlns.com/foaf/0.1/> .
@prefix gsp: <http://www.opengis.net/ont/geosparql#> .
@prefix locn: <http://www.w3.org/ns/locn#> .
@prefix skos: <http://www.w3.org/2004/02/skos/core#> .
@prefix spdx: <http://spdx.org/rdf/terms#> .
@prefix xsd: <http://www.w3.org/2001/XMLSchema#> .

<http://134.245.19.93/dataset/c3f72283-8a28-44d7-83a2-21c37dadde34> a dcat:Dataset ;
    dcatde:contributorID <http://dcat-ap.de/def/contributors/schleswigHolstein> ;
    dct:description """Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen\r
\r
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten\r
Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170)\r
\r
- Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647)\r
- Stand: Oktober 2023\r
- Erfassungsmaßstab:  1:5.000\r
- Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf)\r
- Attribute  siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf)\r
\r
## Bemerkungen\r
\r
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten\r
und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG \r
gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und \r
Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung\r
Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. \r
Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden:\r
\r
`BK` - Datensatz stammt aus der BK  Phase 2 (2015-2020),\r
\r
`Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,\r
\r
`SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst.  Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen.  Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden.\r
\r
`WGL14` - Datensatz stammt aus der BK  Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den  zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen,\r
\r
`WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde.\r
\r
`WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der  Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung  des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen  Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert.\r
		\r
`Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.\r
\r
`LFK` -   Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb  landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und  Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor.\r
		    \r
\r
## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop"\r
\r
Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. \r
\r
Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.\r
\r
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse \r
der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz \r
enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn \r
Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten \r
Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch \r
gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung \r
und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter \r
als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.	\r
\r
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR \r
Rücksprache zu halten.\r
\r
\r
## Fachliche Zuständigkeit\r
\r
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume\r
\r
Abteilung 5,  Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität\r
\r
Hamburger Chaussee 25\r
\r
24220 Flintbek\r
\r
E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de""" ;
    dct:identifier "c3f72283-8a28-44d7-83a2-21c37dadde34" ;
    dct:issued "2023-11-14T00:00:00"^^xsd:dateTime ;
    dct:modified "2024-01-30T10:56:22.593013"^^xsd:dateTime ;
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    dct:spatial <http://dcat-ap.de/def/politicalGeocoding/stateKey/01> ;
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            dcat:endDate "2023-10-31T00:00:00"^^xsd:dateTime ;
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    dct:title "Biotopkartierung" ;
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    dcat:keyword "Biodiversität",
        "Biotop",
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        "Biotopkartierung",
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    dcat:theme <http://publications.europa.eu/resource/authority/data-theme/ENVI> .

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    foaf:name "Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)" .

<http://dcat-ap.de/def/politicalGeocoding/stateKey/01> a dct:Location ;
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<https://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/SHP> a dct:MediaTypeOrExtent .

